Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis: Diese AGB stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden rechtlichen Prüfung.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der SNWR-Consulting, Inhaber Sebastian Wagner (nachfolgend Auftragnehmer), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Auftraggeber). (2) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht. (3) Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen; sie werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Vermarktung, Vertrieb sowie Vermittlung, Bereitstellung und Abrechnung von KI-gestützten Softwarelösungen und damit zusammenhängenden Beratungs- und Dienstleistungen. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. (2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. (2) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 7 Nutzungsrechte
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Arbeitsergebnisse überlassen werden, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Einräumung steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 9 Datenschutz
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht nach dem anerkannten Stand der Technik. (2) Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer das fachgerechte Bemühen, nicht einen bestimmten Erfolg, soweit nicht ausdrücklich ein Werk vereinbart ist. (3) Für Mängel gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. (2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.